Parken im Nationalpark
Parken in Reichraming
Die Gebührenpflicht gilt in der Zeit von 1. Mai bis 31. Oktober zwischen der Forsteralkurve (Parkplatz 3) und dem Anzenbachschranken (Parkplatz 6).
Für ReichramingerInnen und UrlauberInnen mit Reichraminger Gästeblatt gilt eine Sonderregelung. Informationen dazu erhalten Sie am Gemeindeamt Reichraming, Tel.: 07255/6600.
In der Schallau befindet sich ein Münzwechselautomat.
Die Parkgebühr dient zur Abdeckung der Kosten für Pflege und Erhaltung des Hintergbirgsradweges, der Parkplätze und der Toilettenanlagen sowie weitere Nationalpark Besuchereinrichtungen.
Parkplätze:
1 Reichraming Ort | gebührenfrei | |
2 Dirnbachrechen | gebührenfrei | |
3 Forsteralmkurve | gebührenpflichtig Münzautomat & Quick | |
4 Weißenbach-Parkplatz | gebührenpflichtig Münzautomat + Quick | |
5 Zwischen-Parkplatz | gebührenpflichtig Münzautomat € 0,50/€ 1,00/€ 2,00 | |
6 Anzenbach-Schranken | gebührenpflichtig Münzautomat + Quick € 0,10/€ 0,20/€ 0,50/€ 1,00/€ 2,00 |
Tarife:
Parkzeit | Tarif in Euro | |
2 Stunden | € 1,50 | |
4 Stunden | € 3,00 | |
6 Stunden | € 4,50 | |
10 Stunden (1 Tag) | € 6,00 | |
20 Stunden (2 Tage) | € 9,00 |
Parken im Bodinggraben/Molln
Ab dem Parkplatz Scheiblingau gilt für alle Kraftfahrzeuge von 1. Mai bis 31. Oktober ein Fahrverbot.
Ausgenommen sind Anrainer und Nutzungsberechtigte sowie die Zufahrt zu den Parkplätzen - Anstig Ebenforstalm, Abzweigung zum Steyrsteg von 6.00 bis 9.00 Uhr







